Warum eine Zusatzversorgung für Soldaten auf Zeit?
Ihr besonderer finanzieller Schutz für den Fall der Dienstunfähigkeit
Sie sind Soldat auf Zeit. Für die Dauer Ihrer Dienstzeit können Sie sich auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen. Alle Möglichkeiten, die junge Menschen heute haben, stehen auch Ihnen offen, z. B. zu reisen, Sport zu treiben, einen eigenen Wagen zu fahren und viele andere Dinge.
Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann sich das schnell ändern. Sie werden entlassen. Die Zusatzversorgung des Rahmenvertrags Bundeswehr bietet Ihnen für diesen Fall:
Zwei Beispiele für die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit
Ihre Situation bei Dienstunfähigkeit
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Entspricht der Tauglichkeitsgrad eines Soldaten nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, die an ihn als Soldaten auf Zeit zu stellen sind, so wird er dienstunfähig. Das bedeutet, dass der Soldat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen und die Bundeswehr verlassen muss.
Dienstunfähigkeit kann verursacht werden durch Krankheit bzw. einen Unfall im außerdienstlichen Bereich, einen Dienstunfall bzw. Einsatzunfall sowie durch sonstige Wehrdienstbeschädigung.
Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit
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Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes
Wegfall der Dienstbezüge
Teilweiser oder völliger Verlust der Übergangsgebührnisse
und der Übergangsbeihilfe Wegfall der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Gesundheitszustand erschwert die Suche nach neuem Arbeitsplatz Im Allgemeinen kein Rentenanspruch bei Dienstunfähigkeit - es erfolgt lediglich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für die abgeleistete Dienstzeit
Weitere Folgen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit
Eine Entlassung aus der Bundeswehr bedeutet nicht, dass der Soldat seinen erlernten Zivilberuf oder einen anderen nicht mehr ausüben oder einer Erwerbstätigkeit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen kann. In über 90 % aller Fälle von Dienstunfähigkeit liegt nicht zugleich eine Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit vor.
Sollte dies doch der Fall sein, wird eine geringe Erwerbsminderungsrente auch erst dann geleistet, wenn mindestens 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt bzw. in der Summe aus Beitragszeit und Dienstzeit 5 Jahre erreicht wurden. Das ist bei jungen Soldaten oft nicht der Fall.
Daher Vorsicht:
Dienstunfähigkeit als Soldat löst nicht automatisch einen Leistungsanspruch aus dem gesetzlichen Sicherungssystem oder aus einer privat abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus
Die Leistungen bei Wehrdienstbeschädigung
Erleidet ein Soldat eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde (auch bei Verwendung im Ausland), gilt dies als Wehrdienstbeschädigung.
Je nach Grad der Schädigungsfolgen können hierdurch gewisse Rentenansprüche entstehen, welche jedoch zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards nicht ausreichen. Weitere Leistungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr als Leistungsträger sind abhängig von Umstand und Schwere des Falles möglich.
Die Situation der Hinterbliebenen im Todesfall
Die Versorgung der Hinterbliebenen eines Soldaten auf Zeit
Nach dem Tod eines Soldaten erhält die Witwe aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwenrente, soweit der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte. Dabei wird je nach Lebenssituation zwischen der Großen Witwenrente (55 % der Rente des verstorbenen Soldaten) und der Kleinen Witwenrente (25 % der Rente des verstorbenen Soldaten für längstens 2 Jahre) unterschieden.
Weitere Leistungen der Hinterbliebenenversorgung bei Soldaten auf Zeit:
Auch wenn Witwen und Waisen zusätzlich sogenannte einkommensabhängige Ausgleichsrenten gewährt werden, ergeben sich in jedem Fall erhebliche Versorgungslücken für die Hinterbliebenen.
Der Rahmenvertrag
Die Zusatzversorgung im Rahmenvertrag Bundeswehr
Weitere Details zur Zusatzversorgung im Überblick
Sicherheit bei Dienstunfähigkeit ist einfach unverzichtbar
Mit der Zusatzversorgung durch den Rahmenvertrag Bundeswehr genießen Soldaten auf Zeit einen einzigartigen Versicherungsschutz.
Sie selbst sind damit gegen die Folgen einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abgesichert und im Ernstfall ist für ihre Hinterbliebenen finanziell vorgesorgt.
Für weiterführende Fragen zur Zusatzversorgung und dem Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundesministerium der Verteidigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Nutzen Sie die persönliche Beratung durch Ihren Rahmenvertragsbeauftragten, unsere Service- Hotline oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per Formular "Nachricht senden".