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Beamte in der Bundeswehr Zusatzversorgung für Beamte
im Rahmenvertrag

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Warum eine Zusatzversorgung für Beamte?

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Ihr umfassender finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit

Als Beamter der Bundeswehr haben Sie einen sicheren Arbeitsplatz und scheiden im Normalfall mit dem Erreichen der Altersgrenze aus. Sie beziehen dann ein Ruhegehalt, das auf der Grundlage der Dienstbezüge und der Dienstzeit berechnet wird. Im Falle einer Dienstunfähigkeit kann sich das schnell ändern. Sie werden entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt und müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Zusatzversorgung des Rahmenvertrags Bundeswehr bietet Ihnen für diesen Fall:

  • Finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
 
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Ursachen der Dienst­unfähig­keit/Status
Krankheit/Unfall
Dienstbeschädigung
Dienstunfall
Beamter auf Widerruf
Entlassung - Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung*
Entlassung - Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung*
Entlassung - Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung* - Unterhaltsbeitrag
Beamter auf Probe
Entlassung - Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung*
Versetzung in den Ruhestand - Ruhegehalt**
Versetzung in den Ruhestand - Unfallruhegehalt**
Beamter auf Lebenszeit
Versetzung in den Ruhestand - Ruhegehalt**
Versetzung in den Ruhestand - Ruhegehalt**
Versetzung in den Ruhestand - Unfallruhegehalt**
* Für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die sich daraus ergebenden Rentenansprüche gelten dieselben Aussagen wie für den wegen Dienstunfähigkeit  entlassenen Soldaten auf Zeit.
** Die Berechnung des Ruhegehaltes bzw. Unfallruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung erfolgt analog zum Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird oder verstorben ist.

Die Zusatzversorgung – Unser Absicherungskonzept für Beamte in der Bundeswehr

Der Rahmenvertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung

Im Fall einer Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Je nach Status werden Sie aus der Bundeswehr entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Vor allem bei Krankheit oder Unfall im außerdienstlichen Bereich bleibt ihr Einkommen weit hinter den letzten Dienstbezügen zurück. Dies betrifft auch Ihre Alters­vorsorge sowie im Todesfall die Versorgungsbezüge Ihrer Hinterbliebenen. Die Zusatzversorgung durch den  Rahmenvertrag Bundeswehr mit dem Bundes­ministerium der Verteidigung bietet die einzigartige Möglichkeit, sich gegen die Folgen einer Entlassung bzw. Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit abzusichern sowie für das Alter und für Hinterbliebene vorzusorgen.

Weitere Informationen zum Rahmenvertrag Bundeswehr

Ihre Vorteile durch die Zusatzversorgung

  • Versicherungsschutz bei allen vom Bundestag beschlossenen Einsätzen – ­auch bei Einsatz von Waffengewalt
  • Versicherungsschutz weltweit bei Krankheiten und Unfällen im Dienst und während der Freizeit
  • Eine monatliche Rente bis zum versicherten Endalter (für Beamte auf Widerruf, ggf. auch für Beamte auf Probe, garantiert für 2 Jahre)
  • Eine Todesfallleistung zur Hinterbliebenenversorgung
  • Zuschlagfreie Versicherung aller militärischen Risiken, auch für das besonders gefährdete Personal
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Weiterer Versicherungsschutz im Rahmenvertrag Bundeswehr